ROLLER-Parkplatz: Tretroller + eScooter sicher abstellen Logo

ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt
Tretroller und eScooter sicher abstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt

Sie kaufen ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie durch ROLLER-Parkplatz ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

Mein Ziel ist es, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Sollte trotzdem einmal ein Versäumnis vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Wir finden sicher eine akzeptable Lösung.

Nachfolgend können Sie meine AGBn runterladen. Abhängig davon, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmen bestellen, stehen unterschiedliche Dateien zur Verfügung.

Stand: Februar 2024



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
von ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt, Am Waldrand 19b, 64319 Pfungstadt nachfolgend „ROLLER-Parkplatz“ genannt.

§ 1 So kaufen Sie bei ROLLER-Parkplatz

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nur an, wenn ich ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimme.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von ROLLER-Parkplatz gelten für Fördervereine, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen, die z. B. Schulen und Kindertagesstätten als Kunden bzw. Aufbauort haben. Die Waren können per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage bestellt werden. Nach Eingang einer Bestellung über das Kontaktformular erfolgt eine Annahme durch mich mittels einer Auftragsbestätigung.
  2. ROLLER-Parkplatz behält sich Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen vor. Aus technischen Gründen können zudem Farben auf der Internetseite von tatsächlichen Farbtönen der Artikel abweichen.

↑ nach oben

§ 3 Überlassene Unterlagen

  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Besteller meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Soweit die in meinen Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

↑ nach oben

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten meine Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und verstehen sich zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Rechnungen von ROLLER-Parkplatz sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum brutto auf das auf der Rechnung stehende Konto zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
  3. Die Montage der Produkte ist nicht im Kaufpreis inklusive. Für Montagefehler und deren Folgen übernimmt ROLLER-Parkplatz keine Haftung.
  4. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet (gemäß BGB § 247). Als Verzugsschaden werden pauschal 40 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monat oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

↑ nach oben

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

↑ nach oben

§ 6 Lieferzeit

  1. Die Produkte sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen lieferbar. Die voraussichtliche Lieferzeit in der Auftragsbestätigung wird als unverbindlicher Richtwert angegeben.
  2. Soweit schriftlich ein ausdrücklicher Fixtermin vereinbart wird, ist dieser für ROLLER-Parkplatz selbstverständlich verbindlich.
  3. Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist an den Frachtführer übergeben wurde.
  4. Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  5. Bei Erstbestellungen oder sehr großen Bestellungen kann sich die Lieferzeit wegen zunächst durchzuführender Bonitätsüberprüfungen geringfügig verlängern.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt haftet im Fall des von mir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

↑ nach oben

§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

↑ nach oben

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt.
    Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ich mich nicht stets ausdrücklich hierauf berufe. ROLLER-Parkplatz ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller ROLLER-Parkplatz unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ROLLER-Parkplatz die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den ROLLER-Parkplatz entstandenen Ausfall.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für mich. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes meiner Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller mir anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für mich verwahrt. Zur Sicherung meiner Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an mich ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; ich nehme diese Abtretung schon jetzt an.
  4. ROLLER-Parkplatz verpflichtet sich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

↑ nach oben

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von mir gelieferten Ware bei meinem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
    Soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
    Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist meine Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werde ich die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach meiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von mir gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen ROLLER-Parkplatz bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingen-den Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

↑ nach oben

§ 10 Inhalte der Homepage

  1. Der Besucher / Nutzer der Homepage von ROLLER-Parkplatz Ralph Eberhardt (z. B. www.roller-parkplatz.de) ist nicht berechtigt, Inhalte der Website ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen Rechtsinhaber zu kopie-ren, zu verbreiten oder in sonstiger Weise zu nutzen.
  2. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung des Layouts der ROL-LER-Parkplatz-Website oder einzelner Elemente ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.

↑ nach oben

§ 11 Datenschutz

Den Schutz Ihrer Daten nehme ich sehr ernst. Daher halte ich mich an die Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) und habe dies in der separaten Datenschutzer-klärung beschrieben.

↑ nach oben

§ 12 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor der Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der Indust-rie- und Handelskammer Darmstadt durchzuführen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un-wirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Was ich Ihnen gerne noch sagen möchte...
Mein Ziel ist es, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Sollte trotzdem einmal ein Ver-säumnis vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Wir finden sicher eine akzeptable Lösung.


↑ nach oben